§29 ZPO - Der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei Leistungsstörungen

Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 14 Punkte, Universität Osnabrück, Sprache: Deutsch, Abstract: Studienarbeit darüber, inwiefern der Gläubiger in Fällen einer Leistungsstörung durch § 29 ZPO einen weiteren Gerichtsstand erhält.