§ 6 Abs. 5 EStG. Die Übertragung eines Wirtschaftsgutes zwischen dem Gesamthandsvermögen von beteiligungsidentischen Personengesellschaften
Autor: | Melina Bernardini |
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EAN: | 9783346477248 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 01.09.2021 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | estg gesamthandsvermögen personengesellschaften wirtschaftsgutes übertragung |
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Essay aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Bonn früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit Jahren gibt es Gestaltungsspielraum im Fall einer Übertragung von Wirtschaftsgütern bei beteiligungsidentischen Personengesellschaften im Rahmen des § 6 Abs. 5 EStG. Das Ziel des Steuerpflichtigen ist die Buchwertfortführung ohne Aufdeckung der stillen Reserven. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob die Übertragung eines Wirtschaftsgutes zwischen dem Gesamthandsvermögen von beteiligungsidentischen Personengesellschaften, der sogenannten Schwesterpersonengesellschaft, in Verbindung mit § 6 Abs. 5 EStG angewendet werden kann. Mithilfe eines Praxisbeispiels unter Berücksichtigung des § 6 Abs. 5 EStG wird die Fragestellung untersucht. Gesellschafterin Anna und Gesellschafter Ben sind jeweils zu 50 % an der AB-OHG in Köln und an der AB-KG in Bonn beteiligt. Da die AB-OHG ihre Produktion für den Artikel XY eingestellt hat und die dafür eingesetzte Maschine nicht mehr gebraucht wird, hingegen in Bonn die AB-KG den Artikel weiterhin produziert, fragt sich Ben, ob die Maschine zu Buchwerten vom Gesamthandsvermögen der AB-OHG in das Gesamthandsvermögen der AB-KG übertragen werden kann. Zunächst wird der § 6 Abs. 5 EStG unter Berücksichtigung der einzelnen Sätze erläutert. Daraufhin wird untersucht, ob das Beispiel der beteiligungsidentischen Personengesellschaft auf diese Normen analog anzuwenden ist. Daraufhin wird kurz auf eine Alternativmöglichkeit hingewiesen. Abschließend wird die Arbeit mit einer prägnanten Zusammenfassung der Untersuchung beendet.