Änderung von Versorgungszusagen.

Zusagen der betrieblichen Altersversorgung erstrecken sich regelmäßig über Zeiträume von mehreren Jahrzehnten, was nachträgliche Änderungen in der Praxis oft unausweichlich macht. In Ermangelung einer gesetzlichen Regelung schützt das Bundesarbeitsgericht die Arbeitnehmer bei Eingriffen zu ihren Lasten, indem es die Wirksamkeit der Änderung einer Prüfung anhand des sog. Drei-Stufen-Modells unterzieht. Dabei teilt es die schutzwürdigen Besitzstände der Arbeitnehmer in bis zu drei Stufen und ordnet diesen Stufen jeweils spezifische eingriffsrechtfertigende Gründe zu. Die Arbeit widmet sich der Frage der Berechtigung dieses richterrechtlich geschaffenen Kontrollinstituts in seiner konkreten Ausprägung. Unter einer strukturierten Darstellung und kritischer Würdigung des insoweit bereits ausgiebig und kontrovers geführten Diskurses sowie jüngerer europarechtlicher Indikatoren zeigt die Untersuchung insbesondere dogmatische Schwächen auf und bietet Lösungsansätze sowie einen Kodifikationsvorschlag.

Philipp Harald Zinndorf studied law at Justus-Liebig-University Gießen, specialising in labour law. After graduating, he worked in the labour law units of international law firms in Frankfurt a.M. while completing his doctorate, contributing to several academic publications in various roles. He completed his legal traineeship at the Higher Regional Court of Frankfurt a.M., which included stations at an international law firm, the Federal Financial Supervisory Authority and a law firm in Cape Town. In January 2023, he was awarded his doctorate by the Law Faculty of Justus-Liebig-University in Gießen.