Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht im Zuge des Gesetzes zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: befriedigend, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Veranstaltung: Seminar zu neueren Entwicklungen im Recht der Abgabenordnung, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Im Gemeinnützigkeitsrecht wurde insbesondere der § 52 Abs. 2 AO geändert. Diese Norm enthält jetzt abschließend alle als gemeinnützig anerkannten Zwecke. Spendenbegünstigte und gemeinnützige Zwecke werden damit nur noch in der Abgabenordnung definiert. Der Katalog des § 52 Abs. 2 AO wurde durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements erheblich ausgeweitet. Insbesondere mit diesen Änderungen, den Gründen für diese Änderungen und eventuell entstehenden Problemen durch diese Änderungen, soll sich diese Seminararbeit befassen. Dabei sollen zunächst alte und neue Regelung vergleichen werden, und dann einzelne spezielle Regelungen aufgegriffen werden und detailiert untersucht werden. Abschließend soll eine zusammenfassende Würdigung der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts dargestellt werden.

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