AMNOG-Kurzreport 2024
Autor: | Wolfgang Greiner, Julian Witte, Daniel Gensorowsky |
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EAN: | 9783988000583 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 20.03.2024 |
Untertitel: | Vertrauliche Erstattungsbeträge. Fluch oder Segen? |
Kategorie: | |
Schlagworte: | AMNOG DAK DAK-Gesundheit DAK-Report Einspareffekt Einsparpotenzial Erstattungsbetragsleitplanken GKV-FinStG Gesundheitspoli Gesundheitsversorgung Kombinationsabschlag Orphan Drugs Umsatzschwelle Versorgungsforschung Wirkstoffkombination |
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AMNOG-Kurzreport 2024
Was in 2016 nicht funktioniert hat soll es heute tun!
Was spricht für, was gegen vertrauliche Erstattungsbeträge neuer Arzneimittel?
Verbesserte Rahmenbedingungen für den Pharmastandort Deutschland zu schaffen, dies war eines der Ziele des von der Bundesregierung im Dezember 2023 vorgelegten Pharma-Strategiepapiers. Die darin beschriebenen Maß-nahmen, welche sich auf die nutzenbasierte Preisbildung neuer Arzneimittel beziehen sind im Wesentlichen zwei: Eine erneute Bewertung der Feinjustierungen am AMNOG-Verfahren aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (kurz: FinStG), welche Ende 2024 dann zwei Jahre nach Verabschiedung des FinStG zeigen soll, welche Effekte mit Einführung der Leitplanken, des Abschlags auf Kombinationstherapien, der schnelleren Rückwirkung verhandelter Erstattungsbe-träge und der Absenkung der Orphan-Schwelle verbunden sind. Ebenfalls vorgesehen und inzwischen auch im Refe-rentenentwurf des Medizinforschungsgesetzes (MFG) beschrieben, soll pharmazeutischen Unternehmern zukünftig die Möglichkeit geschaffen werden, zu entscheiden, ob der nutzenadjustierte Erstattungsbetrag eines neuen Arznei-mittels vertraulich sein soll.
Diese Idee ist indes nicht neu. Bereits im Pharmadialog der Jahre 2014 bis 2016 und im darauffolgenden Referen-ten- und Kabinettsentwurf für das Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversi-cherung (AMVSG) war vorgesehen, auf die öffentliche Listung der Verhandlungsergebnisse zu verzichten. Die Begrün-dung damals wie heute: Durch internationale Preisreferenzierungsmechanismen steht ein quasi öffentlich sichtbarer Preis eines Arzneimittels im Schaufenster für andere Länder. Dadurch geht Verhandlungsspielraum verloren. Oder anders ausgedrückt: Wären die tatsächlichen Preise neuer Arzneimittel vertraulich, könnten sie niedriger sein. Eine aus der ökonomischen Theorie nachvollziehbare Argumentation. Und doch hat es der vertrauliche Erstattungsbetrag 2016 nicht in die Praxis geschafft. Wie stehen die Chancen heute? Und was spricht für, was gegen vertrauliche Erstattungs-beträge neuer Arzneimittel? Fragen, auf die der AMNOG-Kurzreport der DAK-Gesundheit Antworten durch um- fas-sende Prozessanalysen und Statements relevanter Stakeholder aus dem AMNOG-Prozess gibt.
'Das Versprechen auf weitere Einsparungen klingt angesichts des ungebremsten Ausgabenwachstums bei neuen Arzneimitteln verlockend, allerdings nur auf den ersten Blick. Bei genauerer Betrachtung bleiben höhere Rabatte zu-nächst nur ein Versprechen, welches schwer zu überprüfen sein wird. Die Aufgabe von Transparenz ohne die Möglich-keit ergänzender Steuerungsmaßnahmen erscheint bei den Herausforderungen, eine nachhaltige und leistungsfähige Arzneimittelversorgung dauerhaft sicherzustellen, kontraproduktiv', sagt Andreas Storm, Vorsitzender des Vorstan-des der DAK-Gesundheit.
'Aus ökonomischer Sicht bieten vertrauliche Erstattungsbeträge unbestreitbare Vorteile, und sind auch heute schon international üblich. Dabei könnten vertrauliche Preise ein nützliches Instrument sowohl für die pharmazeuti-sche Industrie als auch die gesetzlichen Krankenversicherungen sein, um die Verfügbarkeit neuer Arzneimittel zu an-gemessenen Preisen sicherzustellen', kommentiert Prof. Dr. Wolfgang Greiner.
Prof. Dr. Wolfgang Greiner ist Inhaber des Lehrstuhls Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement an der Universität Bielefeld. Er ist Mitglied im wissenschaftlichen Beirat für die Neugestaltung des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung und Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen.