Aachener Bausachverständigentage 2018

Der Tagungsband der 44. Aachener Bausachverständigentage befasst sich mit dem Themenkomplex 'Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten, hinnehmbare oder zu beseitigende Mängel'.
Bei unter Zeit- und Kostendruck in handwerklicher Einzelanfertigung errichteten Gebäuden lassen sich Abweichungen von Sollvorgaben nicht ausschließen. Es gibt keine Null-Toleranz, sowohl bei handwerklicher Einzelanfertigung als auch bei industrieller Produktion. Welche Abweichungen sind 'nach Art des Werks' unvermeidbar, noch vertragsgerecht und damit tolerabel? Welche sind als nicht mehr hinnehmbar einzustufen? Woran können sich Planer und Ausführende orientieren, wenn erst im Nachhinein Vertragsinhalte 'durch Auslegung' festgestellt werden?
Die Tätigkeit des Sachverständigen an der Schnittstelle zwischen Recht und Technik ist ein wichtiger Teil der juristischen Gesamtbewertung. Daher werden in einem Beitrag die juristischen Aspekte behandelt. Ebenso wird über die häufig überschätzte Bedeutung von Kostenangaben in Gerichtsgutachten gesprochen.
Im aktuellen Thema werden die Probleme um den merkantilen Minderwert aufgegriffen und technische Verfahren diskutiert. Handelt es sich aber überhaupt um ein Thema, das technisch gelöst werden kann, oder nur um eine Wunschvorstellung?



AIBau Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik

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