Abgeltungsteuer

Inhaltsangabe:Problemstellung: Im Hinblick auf die Steuerbelastung unterliegen Kapitalgesellschaften in Deutschland der höchsten nominalen und effektiven Steuerbelastung in Europa. Um die Standortattraktivität Deutschlands wieder zu steigern und international wettbewerbsfähiger zu sein vereinbarten CDU/CSU und SPD am 11.11.2005 eine grundlegende Reform der Unternehmensbesteuerung. Nachdem die Unternehmensteuerreform 2008 am 24.05.2007 durch den Bundestag verabschiedet wurde, gab der Bundesrat am 06.07.2007 seine Zustimmung. Weitestgehend traten die Änderungen der am 17.08.2007 veröffentlichten UntStRef 2008 bereits zu Beginn des letzten Jahres in Kraft. Die ebenfalls i.R.d. UntStRef 2008 beschlossene Einführung einer Abgeltungsteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen erfolgte jedoch erst mit Wirkung zum 01.01.2009. Damit folgt Deutschland der Mehrzahl der europäischen Staaten, die bereits schon länger eine abgeltende Kapitalertragsteuer eingeführt haben. Durch die Einführung der Abgeltungsteuer kommt es zur massiven Neugestaltung der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen. Seit 01.01.2009 ist jeder Ertrag, der aus einer Kapitalanlage entsteht, steuerbar. Somit sollen nicht nur alle laufenden Kapitalerträge, sondern auch sämtliche Wertzuwächse bei Kapitalanlagen, unabhängig von einer Haltedauer, dem neuen pauschalen Steuersatz i.H.v. 25 Prozent unterworfen werden. Grundsätzlich soll der Steuerabzug bereits an der Quelle erfolgen und somit abgegolten sein, d.h. eine Veranlagung der Kapitalerträge entfällt. Weiter kommt es zu einer Bruttobesteuerung, da tatsächliche Werbungskosten nicht mehr berücksichtigt werden können. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer ist eine Schedule für Kapitaleinkünfte entstanden, d.h. neben den Gewinneinkunftsarten und den Überschusseinkunftsarten wurde faktisch eine weitere Einkunftsart kreiert. Durch die Ausgliederung der Einkünfte aus Kapitalvermögen kommt es zum Einstieg in die duale Einkommensteuer. Hierbei sei erwähnt, dass eine Abgeltungsteuer keine eigene Steuerart ist, sondern eine Technik der Besteuerung und der Steuererhebung darstellt. Es handelt sich vielmehr um eine Steuer mit abgeltender Wirkung, um eine sog. Schedulenbesteuerung. Neben dem allgemeinen Ziel der UntStRef 2008, nämlich der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des deutschen Kapitalmarktes, verspricht sich der Gesetzgeber folgende Ziele von der Einführung der Abgeltungsteuer: Vereinfachung des Steuersystems: [...]