Abgrenzung des sogenannten Zweckbetriebes zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Gemeinnützigkeitsrecht

Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Hochschule RheinMain, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel dieser Hausarbeit ist es, die Abgrenzung zwischen Zweckbetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben näher zu erläutern und die Grauzonen zu definieren. Das Gemeinnützigkeitsrecht ermöglicht es gemeinnützigen Körperschaften, entgegen des im Steuerrecht allgemein gültigen Individualprinzips, den sog. Zweckbetrieb steuerneutral zu unterhalten, d.h. die gemeinnützigen Körperschaften im Rahmen ihres gemeinnützigen Satzungszweckes steuerlich zu entlasten. Das Ziel dieser Steuerentlastung soll die Förderung des Satzungszweckes dienen. Neben dem sog. Zweckbetrieb, können gemeinnützige Körperschaften auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, welche der vollen Besteuerung unterliegen. Das Ziel der Abgrenzung zwischen Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, ist es eine Körperschaft so zu unterstützen, dass sie ihre gemeinnützigen Zwecke erreichen kann ohne dass sie sie den Wettbewerb durch steuerfreie Gewinne schädigen kann. In der Praxis ist die Abgrenzung zwischen Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nicht klar zu differenzieren.