Abmahnung, Einstweilige Verfügung und neues Wettbewerbsrecht

Weniger Missbrauch durch Abmahnungen »Abmahnmissbrauch effektiv verhindern«, so lautet die Überschrift eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Das Gesetz enthält ein umfassendes Paket an Maßnahmen, die zu einer erheblichen Eindämmung des Abmahnmissbrauchs führen sollen und insbesondere Selbständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen vor den Folgen solcher Abmahnungen schützen möchten. Mehr Rechte für Betroffene Betroffene können in Zukunft missbräuchliche Abmahnungen leichter darlegen und bekommen einen Gegenanspruch auf Ersatz der Kosten für die erforderliche Rechtsverteidigung. Abmahnende dürfen sich zudem bei Rechtsverletzungen im Internet nicht länger aussuchen, vor welchem Gericht sie klagen. Es lohnt sich daher, eine Abmahnung zunächst einmal zu prüfen und nicht sogleich zu akzeptieren. Hier liegt ein Schwerpunkt der Neuauflage, die aktuelle Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen in der Literatur berücksichtigt. Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)

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