Absolute Armut in Deutschland

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2, Universität Lüneburg (Fachbereich Sozialwesen), Veranstaltung: General Studies, Sprache: Deutsch, Abstract: Während einer Vorlesung fanden zwei Kommilitoninnen, dass es in Deutschland keine absolute Armut gibt. Sie erläuterten, wer in Mülltonnen nach Nahrung sucht, der bereichert sich zu¬sätzlich, denn es gibt genug Hilfsangebote für Bedürf-tige in Deutschland. Diese Hilfsangebote sind für Deutschland verpflichtend ge-setzlich festgelegt. ¿Die Pflicht des Staates, Hilfsangebote anzubieten, lässt sich aus dem Grundge-setz ableiten: Aus Art. 1 GG - Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt ¿ in Verbindung mit Art. 2 GG - dem Recht auf Leben - und dem Sozialstaatsgrundsatz - Art. 20 I GG - erwächst die Pflicht des Staates, ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten¿ (WAGNER 2004: 54). Sind die Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland wirklich wie ein dichtes Netz, durch das keine Betroffenen durchfallen können? Und falls Betroffene durch das soziale Netz fallen, wer sind sie und warum werden sie nicht von den Hilfsangeboten aufgefangen? Haben sie selbst Schuld, weil sie nicht auf die Hilfs-angebote zugehen? Diese Arbeit definiert zuerst die hier zugehörigen wichtigsten Grundbegriffe, um dann zu überprüfen, ob die deutschen Sozialgesetze ausreichende gesetzlich ver-ankerte Hilfe anbieten. In einem dritten Schritt wird untersucht, welche betroffe-nen Personengruppen durch das letzte soziale Netz fallen und worin die Ursache begründet ist. Dabei wird die These verfolgt, dass es trotz genügenden gesetzli-chen Vorschriften Menschen gibt, die durch das soziale Netz fallen und das es keine zusätzliche Bereicherung für Personen ist, wenn sie in Mülltonnen nach Nahrung oder Gebrauchsgegenständen suchen.