Absolutismus in Dänemark

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1,0, Universität Rostock, Sprache: Deutsch, Abstract: Vielen Menschen erscheint noch immer Frankreich als das klassische Land des Absolutismus, Ludwig XIV. als der Prototyp des absoluten Herrschers, der, unabhängig von menschlichen Gesetzen, alle Macht im Staate in seinen Händen vereint. Dass die Regierungsfreiheit dieses Königs in vielen Fällen durch ständische Elemente eingeschränkt war, wird dabei häufig übersehen. Ihre 'absolute' Stellung im Land mussten sich alle europäischen Monarchen über längere Zeiträume hinweg erkämpfen und nicht immer hatte der Anspruch legibus solutus eine reale Grundlage. Eine Ausnahme bildet Dänemark. Bis ins 17. Jahrhundert hinein war Dänemark der politisch bedeutsamste Staat im Ostseeraum. Die Regierung teilte sich der König mit einem Reichsrat, der aus Mitgliedern der einflussreichsten Familien bestand. Durch die Kontrolle des Sundes und die damit verbundenen Zölle standen der Krone umfangreiche Finanzquellen zur Verfügung. Auch territorial war Dänemark ein bedeutender Machtfaktor. Das Königreich Norwegen war mit Dänemark verbunden, Gotland und Ösel gehörten ebenso zum Reich wie die wirtschaftlich bedeutenden Heringsmärkte im heutigen Südschweden. Durch außenpolitische Niederlagen wurde das Reich schwer erschüttert. Die Mehrheit der sich 1660 in Kopenhagen einfindenden Ständevertreter war der Ansicht, dass eine dauerhafte Konsolidierung des Staates nur durch eine entscheidende Machtverschiebung zugunsten des Königs zu erreichen sei. Mit dem Königsgesetz (Lex Regia) wurde König Friedrich III. alle Gewalt im Staate übertragen und der Absolutismus, einmalig in der historischen Entwicklung, offiziell eingeführt. In dieser Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, wie Dänemark nach einer Zeit des außenpolitischen Machtverfalls den Weg von einem Wahlreich, in dem sich der König die Macht mit den Ständen teilte, zu einer Erbmonarchie fand, in der alle Herrschaft dem König zufiel. Welche Gründe sprachen für oder gegen die Übertragung der Staatsgewalten auf den Monarchen, wie setzte sich der Absolutismus im Land durch und wie war es möglich, dass das Staatsgrundgesetz der Lex Regia fast 300 Jahre Gültigkeit besaß?

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