Abwehr und Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren im Land Sachsen-Anhalt

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Sonstiges, Hochschule für angewandte Wissenschaften im Harz; Halberstadt, Veranstaltung: Polizei- und Ordnungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Für die einen ist er ein Ärgernis, für die anderen ein Familienmitglied. Die Reglementierung der Haltung kaum eines Tieres ist so umstritten wie die des Hundes. Auf der einen Seite wird der Hund als treuer Freund gesehen, in der Umgangssprache sogar als ¿bester Freund des Menschen¿ bezeichnet, ein treuer Begleiter, der mehr als ein Haustier ist. Der Hund hat nachweislich eine Vielzahl von positiven Einflüssen auf den Menschen. So dient er beispielsweise zur Förderung von Kindern. Mit seiner Haltung können bei ihnen menschliche Werte wie Verantwortungsbewusstsein und Empathie entwickelt und gefestigt werden, sie dienen Menschen im Alter und auch solchen, die von der Gesellschaft ausgegrenzt und isoliert wurden als Spender einer gewissen Lebensfreude und Hoffnung. Sein Einsatzfeld ist vielseitig, ob als Hütehund, Blindenhund, Wachhund, Jagdhund oder Spürhund, hat er einen wichtigen Nutzen für uns Menschen und einen festen Platz in unserer Gesellschaft. Jedoch stellen Bello, Fiffi und Co. für andere wiederum ein Ärgernis oder sogar eine Bedrohung dar. Es ist anzunehmen, dass keiner von uns erfreut über die Hinterlassenschaften der Vierbeiner auf öffentlichen Wegen ist und über die Hundehalter, denen es wenig kümmert, wie sie die Straßen ihren Mitmenschen hinterlassen. Über dieses bloße Ärgernis hinaus können jedoch von Hunden auch weitgreifendere Schäden für unsere Gesellschaft ausgehen, als nur der bloße Sittenverfall durch die achtlos von den Hundehaltern liegengelassenen ¿Tretminen¿ auf unseren Straßen. Schon im alten Rom hieß es ¿Cave Canem!¿ ¿ ¿Nimm dich vor dem Hund in Acht!¿ und auch heute erscheinen ständig neue Meldungen über Vorfälle zwischen Mensch und Hund, deren Ende nicht immer glimpflich ausgeht. Erst am 29. Oktober 2014 berichtete die Volksstimme wieder über einen Bissvorfall in Magdeburg-Brückfeld, bei dem ein Staffordshire Bullterrier zuerst auf einen Mischlingshund und dann auf dessen Besitzerin losging und beide verwundete. Meist bleibt es bei leichten Bissverletzungen, doch auch tödliche Zwischenfälle haben sich in der Vergangenheit schon ereignet, wie der zwischen zwei Kampfhunden und dem sechsjährigen Volkan aus Hamburg, der 2000 von ebendiesen qualvoll totgebissen wurde. Dieses Ereignis löste bundesweit Betroffenheit aus und veranlasste unter anderem die Landesregierungen auf Druck der Öffentlichkeit zum Erlass von Rechtsvorschriften bezüglich des Umgangs mit gefährlichen Hunden. [...]

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