Acht und Bann im 15. und 16. Jahrhundert.

Die vielfach im Heiligen Römischen Reich ergangenen Landfriedensgebote und Gerichtsordnungen erwiesen sich als brüchig. Deshalb sollten bis ins 16. Jahrhundert hinein weltliche und geistliche Urteile durch den Ausspruch von »Acht« und »Bann« gestützt und durchgesetzt werden. Das hielten Reichsabschiede oder besondere Abmachungen fest. Aber in den hochpolitischen Verfahren, in denen jede Seite freimütig Kritik äußerte und mit Gutachten bzw. Breven untermauerte, fielen die Interessen von Kaiser und Papst weit auseinander. Diese Arbeit zeichnet das Auseinanderbrechen am Beispiel verschiedener Verfahren nach. Doch selbst in den Reichsterritorien, die sich nach der Reformation zum protestantischen Glauben bekannten, verzichteten die von ihren Landesherren erlassenen »Kirchenordnungen« nicht auf »geistliche Strafen« durch einen »christlichen Bann«. Die Bestrafung durch den Landesherrn als geistlichem und zugleich weltlichem Richter blieb umstritten.

Dorothee Mußgnug studierte Geschichte, Politische Wissenschaften und Öffentliches Recht an den Universitäten Heidelberg, Freiburg und Hamburg. Das Studium schloss sie mit einer Promotion zum Thema »Landgemeinde und Untertänigkeit. Zur preußischen Verfassungsentwicklung vom Erlaß des Allgemeinen Landrechts 1794 bis zum Jahre 1842« bei Prof. Dr. Werner Conze und Prof. Dr. Reinhart Koselleck ab. Seit 1985 arbeitet sie freiberuflich an Themen zur Geschichte der Universität Heidelberg und zur deutschen Rechts- und Verfassungsgeschichte. Dazu erschienen verschiedene Editionen (Repertorium der Polizeyordnungen der frühen Neuzeit, Briefwechsel des 19. und des 20. Jahrhunderts).

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