Adlige und bürgerliche Beamte in der friderizianischen Justiz- und Finanzverwaltung

Dieser Titel ist unter der Lizenz CC-BY-NC-ND 4.0 im Open Access verfügbar. | This book is open access under a CC-BY-NC-ND 4.0 license.°°°°Die Untersuchung geht einem zweifachen Anliegen nach. Sie beschäftigt sich zum einen mit dem Rekrutierungsprozeß der friderizianischen Justiz- und Verwaltungsbeamten, um den Nachweis zu führen, daß spätestens seit dem zweiten Drittel des 18. Jahrhunderts der unterstellte Gegensatz von »alter« und »neuer Bürokratie« nicht mehr existent war. Und zweitens geht sie den quantitativen Veränderungen nach, die es in den Landeskollegien der altpreußischen Monarchie zwischen adligen und bürgerlichen Beamten gegeben hat. Dominierten zumindest in der Justiz noch um 1750 die Edelleute, überwogen 50 Jahre später hier wie im Kameralfach die bürgerlichen Räte. Dieser Umschichtungsprozeß wird nicht nur skizziert, sondern es werden auch Gründe für den Bedeutungsverlust des ersten Standes benannt. Hervorzuheben ist in erster Linie die geringe Affinität des Adels zum Zivildienst, geschuldet den seit der Durchsetzung des mehrstufigen Prüfungssystems gewachsenen Anforderungen an ausnahmslos alle Bewerber. Dazu kam im Ergebnis der Schlesischen Kriege das gestiegene Ansehen der Armee sowie das Insistieren Friedrichs II. darauf, daß die Edelleute ihr Glück nicht mit der Feder, sondern mit dem Schwert machen sollten. In einem Exkurs wird sodann der Nachweis versucht, wonach es ihre Verschuldung vielen Gutsbesitzern nicht erlaubte, einem oder mehreren Söhnen den Universitätsbesuch zu finanzieren sowie während des Referendariats zu unterhalten. Der Unlust bzw. dem Unvermögen der Edelleute stand dagegen eine ständig größer werdende Zahl bürgerlicher Kandidaten gegenüber, die sich nach dem Besuch von Gymnasien und Akademien voller Elan dem Zivildienst widmeten und von denen nicht wenige bis in die höchsten Ämter aufsteigen konnten.

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