Adliges Eigentumsrecht und Landesverfassung
Autor: | Müller, Dirk H. |
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EAN: | 9783050049762 |
Sachgruppe: | Geschichte |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 304 |
Produktart: | Gebunden |
Veröffentlichungsdatum: | 06.04.2011 |
Untertitel: | Die Auseinandersetzungen um die eigentumsrechtlichen Privilegien des Adels im 18. und 19. Jahrhundert am Beispiel Brandenburgs und Pommerns |
Schlagworte: | Adel - Adliger - Aristokratie Europa / Geschichte, Kulturgeschichte Geistesgeschichte Geschichte Historie Idee - Ideengeschichte Rechtsgeschichte |
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Die Strategien adliger Besitzsicherung, insbesondere jene des ehemaligen ostelbischen Lehnadels, sind bis heute ein bevorzugtes Feld der Adelsforschung. Im Unterschied zum Adel im Westen und Süden Deutschlands waren die Besitzwechselanteile bei den Rittergütern des ostelbischen Adels im 18. und 19. Jahrhundert relativ hoch. Sie gelten noch heute Teilen der Forschung als zentrale Indikatoren dafür, dass sich der ostelbische Adel um 1900 im ¿Todeskampf¿ befunden hätte. Dirk H. Müller weist in seiner Studie nach, dass die hohen Besitzwechselanteile auf dem Gütermarkt Brandenburgs und Pommerns und die konstatierten ¿Besitzverluste¿ des Adels die in Ost und West völlig unterschiedlichen Strategien des Adels außer Acht lassen, ihren Besitz zu wahren. Die von Müller akribisch rekonstruierten Besitzsicherungsstrategien des Familienbesitzes zur ganzen Hand induzierten im Osten andere innerfamiliale Formen der Besitzwahrung als westlich der Elbe, da hier schon seit langem das Majorats- und Fideikommissprinzip praktiziert wurde. Müller zeigt nun, dass auch das Vererbungsmuster des Familienbesitzes zur ganzen Hand in der Lage war, den Gutsbesitz des Adels zusammenzuhalten. Die Studie macht damit nicht nur einen bisher von der Adelsforschung völlig übersehenen Aspekt des Adelslebens erstmals sichtbar. Sie ist darüber hinaus auch deshalb für die aktuelle Geschichtsforschung von Bedeutung, weil sie die großen, in der Geschichtswissenschaft viel zu wenig genutzten Erkenntnischancen einer politischen fundierten Rechtsgeschichte vor Augen führt.