Agrarumweltpolitik nach den Prinzipien der Ökonomischen Theorie des Föderalismus.

Während sowohl die funktionale Gewaltenteilung als auch der föderative Staatsaufbau zu den unangefochtenen Grundprinzipien des demokratischen Deutschland zählen, wird die vertikale Kompetenzausstattung der Gebietskörperschaften regelmäßig kritisch diskutiert. Politik nach dem Subsidiaritätsprinzip erfährt insbesondere seit dem (Maastricht-) Vertrag über die Europäische Union eine Renaissance und wird zunehmend auch von ökonomischen Effizienzüberlegungen geleitet. Der Autor zeigt in der vorliegenden Arbeit mit Hilfe eines theoretisch und empirisch unterstützten Ansatzes, daß organisatorischer Fortschritt bei der Umsetzung von Umweltpolitik möglich ist. Es werden Empfehlungen entwickelt, die dazu dienen, Maßnahmen der Agrarumweltpolitik hinsichtlich ihrer Kompetenzallokation zu überprüfen. Empirisch wird gezeigt, daß für lokale und regionale Umweltexternalitäten dezentrale Problemlösungen in abgrenzbaren Territorien formuliert werden können. Für das Boden- und Naturschutzrecht sowie freiwillige Agrarumweltmaßnahmen ist zu empfehlen, horizontale Kooperationen innerhalb solcher Regionen anzuregen, die in Form von Informationsaustausch oder auch gemeinsamen Politikmaßnahmen umgesetzt werden können. Zugleich trägt die Arbeit zur Konkretisierung und Operationalisierung abstrakter Prinzipien der 'Ökonomischen Theorie des Föderalismus' bei. Mit dem Agrarsektor wird ein Wirtschaftsbereich analysiert, der wegen seiner überwiegend flächengebundenen Produktion erhebliche und häufig in der (Kultur-)Landschaft sichtbare Raumwirkungen entfaltet. Die Übertragbarkeit der Methodik auf Untersuchungsräume unterschiedlicher Ausdehnung, weitere Umweltprobleme sowie Wirtschaftszweige und Politikbereiche zeichnet eine vielversprechende Perspektive für zukünftige Anwendungsfelder der 'empirischen Föderalismusforschung' auf.