Aktienrechtliche Pflichten und Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat in Bezug auf Steuergestaltungen.

Die »aggressive« Steuergestaltung multinationaler Unternehmen wie Amazon, Apple und Starbucks sind ein mediales Dauerthema. Seit 2014 sorgen jedes Jahr neue Veröffentlichungen investigativer Journalisten für Schlagzeilen. Spätestens seit den »Luxemburg-Leaks« sind auch die Steuergestaltungen deutscher Aktiengesellschaften bekannt. Vor diesem Hintergrund untersucht die Abhandlung die Fragestellung, ob der Vorstand nicht sogar im Aktionärsinteresse zur Steuergestaltung verpflichtet ist oder ob er auch im Interesse der staatlichen Stakeholder von dieser absehen kann. Der Verfasser legt dar, dass der Vorstand auch im Interesse der staatlichen Stakeholder entscheiden darf. Darauf aufbauend wird unter Einbeziehung der Business Judgment Rule der Maßstab für Vorstandsentscheidungen über Steuergestaltungen herausgearbeitet. Komplettiert wird die Abhandlung durch die Darstellung der damit korrespondierenden Haftung des Vorstands, der Anforderungen an die Delegation und der Pflichten des Aufsichtsrats.

Philipp Schrage studierte von 2009 bis 2014 Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Unternehmen, Kapitalmarkt und Steuern an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Anschließend promovierte er bei Prof. Dr. Rainer Hüttemann, Dipl.-Volksw. am Institut für Steuerrecht der Universität Bonn. Von 2014 bis 2017 war er zudem als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf im Bereich Gesellschaftsrecht mit dem Schwerpunkt Compliance tätig. Seit Februar 2017 absolviert er sein Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht Köln.