Das Rechtsgebiet des Medizinstrafrechts hat sich in den letzten Jahrzehnten rasant entwickelt. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein veranstaltet mit dem Düsseldorfer Institut für Rechtsfragen der Medizin jährlich den Düsseldorfer Medizinstrafrechtstag. Die Beiträge des 13. Medizinstrafrechtstages werden in diesem Tagungsband der Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht. Inhaltlich beleuchten sie aktuelle Entscheidungen und Tendenzen im Medizinstrafrecht, die Bedeutung des § 261 StGB im Medizinstrafrecht, die Einwilligungsfähigkeit von Jugendlichen einerseits aus juristischer, andererseits aus psychologischer Sicht sowie die Strafbarkeit des Verkaufs des Patientenstamms bei Praxisaufgabe nach § 299a, 299b StGB.Mit Beiträgen vonProf. Dr. Jens Bülte | Prof. Dr. Helmut Frister | Dipl.-Psych. Sabine Maur | RA Dr. Rudolf Ratzel, FAMedR | Prof. Dr. Andreas Spickhoff | Prof. Dr. Martin Stellpflug | RA Harald Wostry.

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Aktuelle Entwicklungen im Medizinstrafrecht Berlin, Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein, Düsseldorf, Institut für Rechtsfragen der Medizin

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