Akzeptanzförderung durch Beteiligung bei Planfeststellungsverfahren

Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 13,00, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Gehört werden bedeutet nicht erhört werden' so Ministerpräsident Winfried Kretschmann jüngst zu dem anhaltenden Konflikt über den geplanten Nationalpark Nordschwarzwald. Eine Aussage, die sehr passend den Spagat zwischen der Beteiligung von Bürgern am und deren Mitbestimmungsmöglichkeiten im Verfahren verdeutlicht. Wie sollen die Bürger in einem Verfahren beteilig werden und wie muss ein Verfahren grundsätzlich ausgestaltet sein, um eine hohe Akzeptanz der Entscheidung zu erreichen? Diese rechtspolitische Debatte wird schon seit den 60er Jahren geführt. Auslöser hierfür waren bereits in der Vergangenheit meist planfeststellungsbedürftige Vorhaben, wie bspw. die Errichtung von Atomkraftwerken oder die Ausweisung von Deponien. Wieder angefacht wurde die Debatte, in einer so noch nie dagewesenen Art und Weise, durch den Konflikt um das Eisenbahnprojekt 'Stuttgart 21' im Jahre 2011. Doch warum gelingt es häufig nicht, durch das Planfeststellungsverfahren Akzeptanz herzustellen? Was müsste man verändern um die Akzeptanz besser zu fördern? Diese Fragen möchte die vorliegende Arbeit beantworten. Ideen zur veränderten Ausgestaltung des Planfeststellungsverfahrens gibt es spätestens seit 'Stuttgart 21' genug.