Albert Speer: Architekt - Günstling Hitlers - Rüstungsminister - Hauptkriegsverbrecher
Autor: | Schubert, Philipp |
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EAN: | 9783656620891 |
Auflage: | 004 |
Sachgruppe: | Geschichte |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 40 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 26.03.2014 |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: 1,7, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Institut für Geschichte), Veranstaltung: Karrieren im Nationalsozialismus, Sprache: Deutsch, Abstract: Albert Speer (1905- 1981) war Architekt, Günstling Hitlers und Rüstungsminister. Aber war er auch, wie die Anklage bei den Nürnberger Prozessen es verlauten ließ, Hauptkriegsverbrecher? Albert Speer zählt bis heute zu den umstrittensten Figuren des NS-Regimes. Trotz seines enormen Aufstiegs im Dritten Reich gelang es ihm, die Richter in Nürnberg zur Milde zu bewegen. Wer war dieser Mann und wie war es um die Voraussetzungen zu einer solchen Karriere beschaffen? Wie avancierte er zum Vertrauten Hitlers und zum Minister in dessen Regime? Warum arbeitete er für die Nationalsozialisten und wie war es um seine Einstellung und seine Verantwortung beschaffen? Diese und weitere Fragen sollen in der vorliegenden Hausarbeit beantwortet werden. Als Einstieg in das Thema werden die familiären Hintergründe, die Kindheit und Jugend sowie die ersten Stationen Speers Karriere näher betrachtet. Der Hauptteil erstreckt sich über das dritte und vierte Kapitel. Hier wird auf Speers Arbeit als Architekt und seine Funktion als Reichsminister für Bewaffnung und Munition (ab 1943 für Bewaffnung und Kriegsproduktion) eingegangen. Ebenso wird die Frage bezüglich seiner Verantwortung kritisch untersucht. Des Weiteren wird das Leben Speers nach 1945 skizziert. Dies umfasst die Nürnberger Prozesse, die Haft in Berlin-Spandau und sein Leben nach der Entlassung. Zum Schluss soll resümiert werden, inwiefern die Selbstdarstellung Speers zur Zeit der Nürnberger Prozesse und insbesondere in der Zeit nach seiner Haft Bestand hatte. [...]