Allgemeine Regeln zur Bekämpfung von Steuerumgehung in Deutschland und dem Vereinigten Königreich.
Autor: | Tobias Franz |
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EAN: | 9783428552801 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 27.09.2017 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Missbrauchsbekämpfung Rechtsvergleich Steuerumgehung |
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Die Bekämpfung von Steuerumgehung steht spätestens seit der Finanzkrise im Fokus der Öffentlichkeit. In Deutschland wurde § 42 AO zuletzt 2007 geändert und in Großbritannien 2013 erstmals eine General Anti-Abuse Rule (GAAR) eingeführt. Diese Entwicklungen geben Anlass, die Möglichkeiten der Missbrauchsbekämpfung durch Auslegung und Rechtsfortbildung sowie die GAARs in den beiden Jurisdiktionen zu vergleichen. Dabei werden zur Untersuchung möglicher Gründe für Unterschiede auch Methoden der Statistik und der empirischen Sozialforschung genutzt. Nach Überzeugung des Verfassers ist die Missbrauchsbekämpfung mittels allgemeiner Regeln in Deutschland aus mehreren Gründen in dem Sinne effektiver als in Großbritannien, als sie die Gleichmäßigkeit der Besteuerung weitgehender sicherstellt. Dies liegt u.a. daran, dass in Großbritannien vielen Umgehungsfällen auf andere Weise begegnet wird. Außerdem sind die britischen Steuergesetze detaillierter und haben britische Gerichte eine andere Rolle gegenüber dem Parlament.
Tobias Franz studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt (Oder), Münster (Erste juristische Prüfung 2013) und Oxford (M.Jur. 2015) sowie Wirtschaftswissenschaften an der FernUniversität in Hagen (B.Sc. 2013, M.Sc. 2016). Er promovierte am Institut für Steuerrecht der Universität Münster (Dr. jur. 2017), wo er auch als Wissenschaftliche Hilfskraft tätig ist. Seit Januar 2016 absolviert Tobias Franz das Referendariat am Landgericht Wuppertal mit Stationen u.a. beim Bundesministerium der Finanzen, einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Hamburg und dem Bundesverfassungsgericht.
Tobias Franz studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt (Oder), Münster (Erste juristische Prüfung 2013) und Oxford (M.Jur. 2015) sowie Wirtschaftswissenschaften an der FernUniversität in Hagen (B.Sc. 2013, M.Sc. 2016). Er promovierte am Institut für Steuerrecht der Universität Münster (Dr. jur. 2017), wo er auch als Wissenschaftliche Hilfskraft tätig ist. Seit Januar 2016 absolviert Tobias Franz das Referendariat am Landgericht Wuppertal mit Stationen u.a. beim Bundesministerium der Finanzen, einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Hamburg und dem Bundesverfassungsgericht.