Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (ABB) in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um die Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie vom Juni 2000. Die ersten Gewinner dieser neuen Gesetzgebung sind Beratungsunternehmen, Anwaltskanzleien und Seminaranbieter. Zu diesem neuen Gesetz wurden bereits viele Seminare, Informationsveranstaltungen oder Informationsmaterialien erarbeitet, um Arbeitgeber oder sonstigen Betroffenen über die zukünftigen Herausforderungen zu informieren und eigene Dienstleistungen anbieten zu können. Bei Nichtbeachtung des AGG besteht für Unternehmen die Gefahr, von Betroffenen verklagt zu werden. Die Folge könnten hohe Kosten in Form von Schadensersatzansprüchen oder Imageschäden sein. (1) , (5)

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