Alternative Besteuerungskonzeptionen von Personengesellschaften in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Autor: | Jochen Homp |
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EAN: | 9783638140515 |
eBook Format: | ePUB/PDF |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 03.09.2002 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Alternative Besteuerungskonzeptionen Europäischen Mitgliedstaaten Personengesellschaften Union |
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 2,7, Ludwig-Maximilians-Universität München (Steuern), Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Steuerliche Transparenz versus Steuersubjektsfähigkeit Eine Personengesellschaft im Sinne dieser Arbeit ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen, deren Ziel es ist einen Gewinn oder Verlust zu teilen und sich wie Gesellschafter mit Rücksicht auf die Person des anderen zu verhalten. Der Gegenstand des Vertrages ist eine wirtschaftliche Tätigkeit. Das Merkmal der Steuertransparenz ist, dass die Personengesellschaft nicht selbst für ihre Aktivitäten steuerpflichtig ist, sondern nur ihre Gesellschafter. Bei vorliegender Steuersubjektsfähigkeit hingegen, ist die Personengesellschaft selbst mit ihren eigenen Aktivitäten steuerpflichtig. Die Ausprägungen von Personengesellschaften in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind von einer erstaunlichen Vielfalt , die für die Ertragsteuern von der vollständigen Transparenz bis zum eigenständigen Steuersubjekt reicht. Weitere Abstufungen des Grades der Transparenz sind ebenfalls zu beobachten. In dieser Arbeit wird eine Einteilung der Personengesellschaften in 4 Gruppen vorgenommen. Das Unterscheidungskriterium bildet die ertragsteuerliche Transparenz. In der 4. Gruppe sind diejenigen Mitgliedstaaten zusammengefasst, die entweder eine Steuersubjektfähigkeit besitzen oder juristische Personen sind. Substanzsteuern werden in der Arbeit nicht betrachtet, da keine Systematik erkennbar ist, um eine Einteilung vorzunehmen. Das selbe gilt für die Verbrauchsbesteuerung. Lediglich auf die Umsatzsteuer soll kurz hingewiesen werden. Durch die 6. EG-Richtlinie vom 1. 7. 1994 soll die Umsatzsteuer im europäischen Binnenmarkt harmonisiert werden. Das Umsatzsteuersystem, die Nettoallphasenumsatzsteuer mit sofortigem Vorsteuerabzug, ist im gesamten Gebiet der Europäischen Union einheitlich. Der Umsatzsteuer unterliegen nur die Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmer innerhalb seines Geschäftsbetriebs ausführt. In diesem Zusammenhang ist also die Unternehmereigenschaft der gewerblichen Personengesellschaft und ihrer Gesellschafter zu prüfen. Wer als Unternehmer im Sinne der Umsatzsteuer bei Beteiligten von Personengesellschaften anzusehen ist, wurde nicht explizit geregelt. Jedem Mitgliedstaat steht es frei, 'im Inland ansässige Personen, die zwar rechtlich unabhängig, aber durch gegenseitige, finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind, zusammen als einen Steuerpflichtigen zu behandeln.' [...]