Altersdiskriminierung im öffentlichen Dienst.

Die Laufbahnen des öffentlichen Diensts werden maßgeblich durch altersspezifische Regelungen strukturiert: sie sind etwa bei der Einstellung, der Beförderung und dem Aufstieg sowie der Pensionierung, aber auch hinsichtlich der Arbeitszeit, dem Erholungsurlaub und der Besoldung von entscheidender Bedeutung. Christian Hartig unterzieht diese sehr vielgestaltigen und bislang nur unzureichend untersuchten Regelungen einer umfassenden und kritischen Analyse. Im Zentrum steht die Frage, ob die hiermit verbundenen altersspezifischen Benachteiligungen verfassungsrechtlich und im Lichte des europäischen Antidiskriminierungsrechts gerechtfertigt werden können. Im Ergebnis erweisen sich die meisten dieser Regelungen als verfassungs- und unionsrechtswidrig: sie sind insbesondere weder mit dem speziellen Gleichheitssatz des Art. 33 Abs. 2 GG (gleicher Zugang zum öffentlichen Dienst) noch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG in Einklang zu bringen. Unionsrechtlich verstoßen sie gegen die Vorgaben der »Gleichbehandlungsrichtlinie« 2000/78/EG. Der Autor präsentiert ferner alternative Regelungskonzepte für eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung des öffentlichen Diensts.

Christian Hartig, geboren 1979 in Dortmund, studierte von 1999 bis 2006 Rechtswissenschaften an der Universität Münster und an der Akademischen Rechtsuniversität Moskau. Sein Referendariat absolvierte er von 2007 bis 2009 in Frankfurt am Main und Charlotte. 2013 promovierte er zu einem verfassungs- und unionsrechtlichen Thema bei Prof. Hans D. Jarass an der Universität Münster. Nach seinem zweiten Staatsexamen war er von 2010 bis 2014 als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht und Mergers & Acquisitions in einer international agierenden Kanzlei in Frankfurt am Main tätig. Seit 2014 ist er selbständiger Rechtsanwalt.