Alterseinkünftegesetz. Die steuerliche Neuordnung unter besonderer Berücksichtigung der betrieblichen Altersversorgung

Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule Bremen, Veranstaltung: Ertragsteuern, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 05.07.2004 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit Wirkung zum 01.01.2005 das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG). Ausgangspunkt hierfür war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002, in dem die unterschiedliche Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenpensionen für verfassungswidrig erklärt wurde. In der Tatsache, dass Beamtenpensionen in voller Höhe und Renten nur mit ihrem Ertragsanteil der Einkommensteuer unterlagen, sah das oberste Gericht einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, spätestens mit Wirkung zum 01.01.2005 eine Neuregelung der Rentenbesteuerung zu treffen. Diese Arbeit setzt sich kritisch mit den steuerrechtlichen Änderungen infolge des AltEinkG auseinander. Zunächst werden die Gründe für die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Besteuerung herausgearbeitet, um darauf aufbauend die Neuregelungen besser verstehen und einordnen zu können. Anschließend erfolgt eine übersichtliche Darstellung der Änderungen bei der steuerlichen Behandlung der Altersvorsorgeaufwendungen des Arbeitnehmers in der Erwerbsphase und der Versorgungsleistungen des Rentners bzw. des Pensionärs in der Leistungsphase. Hier wird ausführlich der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung dargestellt, der das Kernstück des AltEinkG bildet. Zudem gibt es Neuregelungen bei den Kapitallebensversicherungen sowie bei der Riester-Rente, auf die jedoch nur kurz eingegangen werden soll. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt bei den steuerlichen Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung. Da aufgrund der demografischen Entwicklung die staatlichen Rentenleistungen in Zukunft nicht mehr ausreichen werden, um den Lebensstandard im Ruhestand zu halten, gewinnt die Betriebsrente immer mehr an Bedeutung. Um sie für den Arbeitnehmer attraktiver zu machen, wurden insbesondere die Mitnahmemöglichkeiten von erworbenen Anwartschaften im Falle eines Arbeitgeberwechsels verbessert. Zudem entfällt ab dem 01.01.2005 die Möglichkeit der Pauschalversteuerung von Direktversicherungen. Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, einen ausführlichen Überblick über die steuerliche Neuordnung durch das AltEinkG zu geben und sich kritisch mit ihr auseinanderzusetzen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Änderungen in der betrieblichen Altersversorgung. Hier soll herausgearbeitet werden, welche Folgen sich in Zukunft auf der Seite des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers ergeben.

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