Altersteilzeit vor dem Ende - Eine Untersuchung arbeitsrechtlicher Alternativen

Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 2,3, Fachhochschule Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Die Problemstellung In der heutigen modernen Zeit, in der das Durchschnittsalter eines Bundesbürgers bei ca. 43 Jahren liegt und eine ¿unaufhaltsame¿ Veränderung der demographischen Struktur mit negativer Tendenz in unserer Republik zu erwarten ist, sollen deutsche Erwerbspersonen zukünftig bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Faktisch ist eine Alterung der Erwerbsbevölkerung unausweichlich, da diese zusätzlich durch die rückläufigen Geburtenraten der vergangenen und der bevorstehenden Jahre verstärkt wird. Personalpolitisch bedeutet dies, dass Maßnahmen ¿her müssen¿, welche es den Unternehmen möglich machen, den älteren Beschäftigten ihrer Belegschaft einen vorzeitigen Renteneintritt zu ermöglichen. Erschwerend bezüglich der Notwendigkeit kommt zusätzlich der Aspekt hinzu, dass nur noch wenige Ar-beitnehmer im hohen Alter sich im Stande sehen, bis zum regulären Rentenein-trittsalter die Verpflichtungen ihres Arbeitsvertrages mit dem Arbeitgeber nachzu-kommen. Derweilen existiert aus arbeitsrechtlichen Standpunkten lediglich nur eine geringe Anzahl von Vorruhestandslösungen. Zu diesen gehört auch die sogenannte Altersteilzeit, die auf eine vorzeitige Ausgliederung älterer Beschäftigter zielt statt auf ihren längeren Verbleib im Unternehmen. Interessant für die Beschäftigten ist hierbei die Tatsache, dass sie im Rahmen der Altersteilzeit nur noch um die Hälfte ihrer bisherigen Arbeitszeit zu arbeiten haben, jedoch innerhalb dieser Zeit eine Förderlichkeit in Form einer Aufstockung ihres verringerten Gehalts und der Rentenbeiträge genießen, welche durch die Bundesagentur für Arbeit geleistet wird. Laut einer Stichprobe des Jahres 2002 haben unmerklich 11,3% der Betriebe eine Altersteilzeitmaßnahme durchgeführt. Im Gegensatz hierzu erwägten 80,4% keine einzige altersspezifische, personalpolitische Maßnahme. Die Förderleistungen, die derzeit durch die Bundesagentur für Arbeit für Altersteilzeitvereinbarungen gezahlt werden, enden zum Jahresende 2009 für solche, die nach dem 31.12.2009 vertraglich abgeschlossen werden. Aufgrund der bereits zunehmend erschwerten Situation für gleichsame Beschäftigte, die einen vorzeitigen Ruhestand erstreben, wird es schwer, eine Möglichkeit diesbezüglich wahrzunehmen, sofern die geförderte Altersteilzeit ¿gestoppt¿ wird...