Analogiebildung durch den EuGH im Europäischen Privatrecht.

Während die Analogie sowohl im kodifizierten Recht als auch im Fallrecht einen festen Platz bei der Rechtsfindung hat, ist im Rahmen des Europäischen Privatrechts auffällig selten von einem Analogieschluss die Rede. Eine Methodik, die klare Vorgaben für die Abgrenzung von Auslegung und Rechtsfortbildung liefern könnte, fehlt dem Unionsrecht. Das erscheint problematisch, weil absehbar ist, dass sich im Rahmen der fortschreitenden Europäisierung des Rechts immer häufiger die Frage stellen wird, wie Lücken im europäischen Sekundärrecht geschlossen werden können. Rebecca Ahmling widmet sich dem Problem aus einer rechtsvergleichend-methodischen Perspektive. Sie untersucht die zivilrechtliche Rechtsprechung in Deutschland, Großbritannien und Frankreich, um daraus Grundsätze für die Rechtsfortbildung auf europäischer Ebene abzuleiten. Danach beleuchtet sie die Ergebnisse unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Unionsrechts, wie etwa der Sprachenvielfalt, des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung und des Umsetzungserfordernisses von Richtlinien, und entwickelt die Erkenntnisse entsprechend fort.

Rebecca Ahmling, geboren 1984 in Heide, wuchs zweisprachig (deutsch, englisch) auf. Sie studierte Jura mit dem Schwerpunkt Recht des Internationalen Handels an der Bucerius Law School in Hamburg, wo sie nach dem ersten Staatsexamen (2008) bei Prof. Dr. Anne Röthel 2012 auch promovierte. Ihr Dissertationsvorhaben wurde mit einem Stipendium der Fazit-Stiftung gefördert. Während der Promotion arbeitete Rebecca Ahmling in einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei in Hamburg. Zurzeit ist sie Referendarin am OLG München und arbeitet parallel an der Übersetzung des Buches »Europäisches Kapitalmarktrecht« von Prof. Dr. Rüdiger Veil, welches demnächst unter dem Titel »European Capital Markets Law« erscheint.