Analyse der Auswirkungen einer auf dem Vorschlag der EU-Kommission basierenden Finanztransaktionssteuer auf das Management von Währungstransaktionsrisiken in Unternehmen der deutschen Exportindustrie

Inhaltsangabe:Einleitung: Die Finanzkrise der Jahre 2007/08 und die ihr folgende, immer noch anhaltende Krise in Europa (Stand: August 2012) hat in der internationalen Politik Zweifel hinsichtlich der Effizienz und des (sozio-) ökonomischen Nutzens freier Finanzmärkte aufkommen lassen. Folgten die Politiker der meisten Industrie- und Schwellenländer in den vergangenen Jahrzehnten noch dem neoliberalen Diktat einer möglichst umfassenden Deregulierung der internationalen Finanzmärkte, so werden seit Ausbruch der Finanzkrise wieder Maßnahmen für eine verschärfte Regulierung jener Märkte diskutiert. Die Ende 2011 von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Finanztransaktionssteuer, die sämtliche von Finanzinstituten betriebenen Wertpapier- und Derivattransaktionen mit einem Steuersatz von 0,1 % auf den Handelswert bzw. von 0,01 % auf den Nominalbetrag belegen soll und v. a. auf die Einschränkung des als destabilisierend angesehenen Hochfrequenzhandels abzielt, stellt eine solche Maßnahme dar. Zwar scheint die ursprünglich vorgesehene europaweite Einführung dieser Steuer im Rahmen einer Richtlinie gescheitert. Mehrere Länder – darunter Deutschland – verfolgen jedoch die Absicht, die Steuer über das Verfahren der Verstärkten Zusammenarbeit dennoch zu implementieren. Das Vorhaben stößt in Deutschland allerdings nicht nur auf Zustimmung. Als einflussreiche Kritiker der Finanztransaktionssteuer treten v. a. die Finanz- und Wirtschaftsverbände auf. Deren Kritik richtet sich u. a. gegen die vorgesehene Steuerbarkeit von Derivatgeschäften, die auch regelmäßig im Risikomanagement realwirtschaftlicher Unternehmen eingesetzt werden. Insbesondere mit Blick auf verschiedene Steuerüberwälzungsszenarien befürchten die Verbände , dass jene Unternehmen nach Einführung der Finanztransaktionssteuer in deutlichem Ausmaß auf ihnen bisher sinnvoll erscheinende derivative Risikoabsicherungsgeschäfte verzichten könnten, da sich diese aufgrund der steuerinduzierten Verteuerung (subjektiv) nicht mehr lohnten, oder gar auf diese verzichten müssten, wenn sie z. B. von den Anteilseignern mit Blick auf die bei Beibehaltung der aktuellen Sicherungspolitik anfallende Gesamtsteuerlast zu einem Verzicht gedrängt würden. Auf eine Untermauerung ihrer Thesen mittels Schätzungen, die aufzeigten, wie sehr sich einzelne derivative Sicherungsgeschäfte nach Einführung der Finanztransaktionssteuer schlimmstenfalls verteuern könnten bzw. wie hoch die kumulierte Steuerlast in einem [...]