Anerkannte Naturschutzverbände als 'Anwälte der Natur'.

Die anerkannten Naturschutzverbände nehmen im Verwaltungsverfahren eine Sonderstellung ein: Sie sind an bestimmten Verfahren zu beteiligen, ohne daß damit eine eigene materielle (Rechts-)Position korrespondieren würde. Mit der vorliegenden Untersuchung wird die derzeitige Position der anerkannten Naturschutzverbände unter den Voraussetzungen verwaltungsrechtlicher Dogmatik bestimmt und damit ein Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Verbandsklage im Umweltrecht geleistet. Nach einer einleitenden Standortbestimmung der Verbandsbeteiligung im Naturschutzrecht widmet sich ein erster Schwerpunkt der Verfahrensbeteiligung, wobei die den Verbänden zukommende Verfahrensrolle und die einzelnen Modalitäten der Hinzuziehung im Mittelpunkt stehen. Die dabei möglichen Fehler und die damit verbundenen Fehlerfolgen bilden den Übergang zum zweiten Schwerpunkt der Abhandlung, der gerichtlichen Durchsetzbarkeit im Wege der uneigentlichen Verbandsklage. Die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Positionen werden einer Grundsatzkritik unterzogen.

Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow: Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht an der Universität Speyer; Direktor des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung; Präsident der Deutschen Sektion des IIAS; Mitglied des UN Committee of Experts on Public Administration; Mitglied des Beirats Verwaltungsverfahrensrecht beim Bundesministerium des Innern und diverser Experten- und Enquetekommissionen.

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