Anfechtungsrechtliche Erstattungsansprüche nach § 133 InsO. Eine kritische Betrachtung der Auswirkungen auf den Anspruchsgegner im Insolvenzverfahren

Masterarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,7, Hamburger Fern-Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Verzahnung von materiellem und formellem Insolvenzrecht, die Komplexität der Materie und das hohe Tempo in der Rechtsprechung haben das Insolvenzrecht seit seinem Bestehen zu einem dynamisch wachsenden Rechtsgebiet gemacht. Den wohl bedeutendsten Anteil darin macht das Insolvenzanfechtungsrecht aus. Kein anderes dem Insolvenzverwalter zur Verfügung stehendes Instrumentarium, steht derart im Focus der andauernden Rechtsprechung sowie der Öffentlichkeit. Obgleich der Insolvenzanfechtung in der Insolvenzordnung nur ein verhältnismäßig geringer Anteil zuteilwird, ist die überwiegende Rechtsprechung im Insolvenzrecht von ihr geprägt. Die Insolvenzanfechtung tangiert jeden am Verfahren beteiligten unmittelbar. Sie ist ein wirksames Mittel die Insolvenzmasse zu mehren und hat somit auch Auswirkung auf die Vergütung des Insolvenzverwalters. Der Anfechtungsgläubiger, der nicht zwingend notwendig auch Insolvenzgläubiger sein muss, nimmt in der breiten Öffentlichkeit die Rolle des Opfers des Insolvenzverwalters und einer willkürlich auslegbaren Insolvenzordnung ein. . Aus der Sicht des Insolvenzverwalters handelt es sich um Gläubiger, die den eigenen Interessen verpflichtet, den Schuldner zu einer sie begünstigenden und den übrigen Gläubigern benachteiligen Rechtshandlung bewegen sollen, ehe dieser die Zahlungen gänzlich einstellt. Die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte, wie der Autor im Rahmen dieser Arbeit aufzuzeigen versucht. Zunächst wird der Autor die Grundlagen und den Aufbau einer Insolvenzanfechtung sowie deren Tatbestandsmerkmale, die einer erfolgreichen Geltendmachung des Anfechtungsanspruches nach § 133 InsO zugrunde liegen, erläutern. Sodann wird er auf die Entwicklung des Insolvenzanfechtungsrechts, insbesondere auf die jüngste Insolvenzrechtsreform, die am 05.04.2017 in Kraft getreten ist, näher eingehen. Weiterhin wird er sich mit dem Sinn und Zweck der Insolvenzordnung, welche die gemeinschaftliche Befriedigung der schuldnerischen Gläubiger ist, auseinandersetzen und herausarbeiten, ob dieser mit dem Anfechtungsrecht vereinbar ist. Anhand eines Fallbeispiels werden sowohl die bestehenden Möglichkeiten der Gläubiger und Schuldner aufgezeigt, Vermögenswerte insolvenzfest zu sichern, als auch die Handhabe des Insolvenzverwalters nicht insolvenzrechtskonforme Handlungen zu verhindern und zugunsten der Gläubigergesamtheit zu verwerten und zu verteilen.

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