Ankereffekte im Strafprozess

Der Richter unterliegt bei seinem Urteilen dem psychologischen Ankereffekt, welcher die Beeinflussung des Urteils in Richtung eines zuvor wahrgenommenen numerischen Wertes bewirkt. Nach einer Aufarbeitung der vorhandenen Forschungen zum Ankereffekt erfolgt eine Diskussion darüber, ob durch das Vorliegen eines solchen Effektes bei der derzeitigen Rechtslage zu § 258 StPO hinsichtlich der Schlussvorträge ein Verstoß gegen das faire Verfahren vorliegt. Sodann wird mithilfe einer kritischen Auseinandersetzung die Notwendigkeit einer Reproduktion der Ergebnisse durch eigene empirische Untersuchungen verdeutlicht. Deren Durchführung hatte neben der Reproduktion das Aufzeigen von etwaigen Ausgleichsmöglichkeiten gegen Ankereffekte zum Ziel. Der statistischen Auswertung der eigenen Ergebnisse folgt eine kritische Auseinandersetzung mit denselben, insbesondere eine erneute Beurteilung der Frage nach einem Verstoß gegen das faire Verfahren.