Annexverfahren bei Internationalen Insolvenzen

Verena Lorenz stellt zunächst wichtige Grundlagen der Europäischen Insolvenzverordnung dar und behandelt im Anschluss den Bereich der internationalen Zuständigkeit für jene Prozesse, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens auftreten können. Bei diesen so genannten Annexverfahren handelt es sich z.B. um Insolvenzanfechtungsprozesse oder Haftungsklagen gegen Insolvenzverwalter. Es ist strittig, ob die EuInsVO eine Bestimmung zur internationalen Zuständigkeit für diese Annexprozesse enthält. Die Autorin zeigt die in der Literatur diskutierten Meinungen auf. Entgegen der deutschsprachigen Literatur vorherrschenden Tendenz, welche die internationale Zuständigkeit außerhalb der EuInsVO im nationalen Recht der Mitgliedstaaten angesiedelt sieht, vertritt sie ein anderes Ergebnis: Ihrer Ansicht nach ist davon auszugehen, dass die EuInsVO die internationale Zuständigkeit für Annexprozesse regelt. Danach ist der Staat der Insolvenzeröffnung neben der Zuständigkeit für das Insolvenzstammverfahren auch für Annexprozesse ausschließlich zuständig.

Geboren 1974; Studium der Rechtswissenschaften in Innsbruck; 3 Jahre Assistentin am Institut für Zivilrecht, Universität Innsbruck; 2004 Promotion; Lehrbeauftragte für das Fach Bürgerliches Recht an der Universität Innsbruck und Notariatskandidatin.