Anwalt der Verteidigung
Autor: | Pagel, Tobias |
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EAN: | 9783640490431 |
Auflage: | 003 |
Sachgruppe: | Schule, Lernen Schule, Lernen/Lektüren, Interpretationen, Lektürehilfen |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 28 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 10.12.2009 |
Untertitel: | Schillers Plädoyer für den "Verbrecher aus Infamie" |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Didaktik - Deutsch - Literatur, Werke, Note: 1,5, Universität Duisburg-Essen, Veranstaltung: Erzählte Kriminalität, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.Einleitung Unzurechnungsfähigkeit, Lebensumstände, Motiv, Mitschuld, psychische Verfassung und Schuldfähigkeit. All dies sind Begriffe ¿ und Fragen -, die in unserem heutigen Rechtssystem einen festen Platz haben. Dies war freilich nicht immer so. Während Täter heute - aufgrund ihrer psychischen Verfassung oder ihrer ¿Lebensgeschichte¿ ¿ durchaus mit einem milderen Urteil oder gar einem Freispruch rechnen können, war es im Rechtssystem zu Schillers Zeiten üblich, dass nicht der Täter, sondern die Tat ¿ und nur die Tat ¿ im Zentrum der Betrachtung stand. Diese Arbeit wird sich im Folgenden damit beschäftigen, wie Schiller in seiner Erzählung ¿Verbrecher aus Infamie ¿ Eine wahre Geschichte¿ aus dem Jahr 1786 versucht, eben diesen Blickwinkel zu verschieben und für den bereits Verurteilten zu sprechen. Schiller erfindet jedoch nicht einfach die Geschichte eines Verbrechers, sondern bedient sich eines historischen Vorbildes, nämlich des ¿Sonnenwirtes¿ Fridrich Schwan. Allerdings dient dessen Lebensgeschichte lediglich als grobes Gerüst, um das Schiller seine eigene Erzählung spinnt, was in sofern legitim ist, da er nicht den Anspruch stellt, eine historisch korrekte Biographie zu schreiben, sondern vielmehr die Geschichte dazu nutzt, seine Kritik am herrschenden Rechtssystem und die Mängel der Gesellschaft aufzuzeigen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Schiller auch auf die Bekanntheit der Geschichte des ¿Sonnenwirtes¿ baute, um mit seiner Botschaft eine breitere Leserschaft zu erreichen.[...]