Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen nach § 138d - § 138k AO

Akademische Arbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität zu Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Ausgestaltung der Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen nach der DAC 6-Richtlinie im deutschen Recht. Dabei wird vor allem auf die persönliche und sachliche Meldepflicht der DAC 6-Vorgaben eingegangen. Die Arbeit mündet in einer kritischen Würdigung der Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Die Pflicht zur Anzeige grenzüberschreitender Steuergestaltungen, die seit 2020 in den § 138d - § 138k AO normiert ist, ist im internationalen Vergleich keinesfalls neu. In Ländern wie Großbritannien oder den USA gehören Anzeigepflichten seit längerer Zeit zum Kanon der steuerlichen Compliance. Die Gesetzeseinführung basiert auf der Umsetzung der Änderungsrichtlinie (EU) 2018/822 in nationales Recht. Die Vorschriften sind zum einen Teil der politischen Reaktion auf die Skandalmeldungen der Panama- und Paradise-Papers, zum anderen Ausfluss des Aktionsfeldes 12 der G20-Staaten und der OECD zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS), das den Steuerpflichtigen zur Offenlegung von aggressiven Steuersparmodellen verpflichtet. Die Einführung der Vorschriften ist vom Gedanken geleitet, Steuergestaltungen für die Verwaltungen transparenter zu machen. Weiterhin haben die Vorschriften das Ziel, die Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer zu verhindern und die Besteuerung von Gewinnen in Deutschland zu schützen. Daraus lassen sich drei zentrale Zwecke ableiten: die Identifikation von Steuerpflichtigen, die überprüfungsbedürftige Steuergestaltungen verwirklichen (veranlagungsunterstützende Funktion), die Informationsbeschaffung für zukünftige Gesetzgebungsverfahren zum Füllen von Gesetzeslücken (rechtspolitische Funktion) und die abschreckende Wirkung mit Ziel des Verhinderns steueraggressiver Gestaltungen.