Arbeit auf Abruf i.S.d. § 12 TzBfG.

Bei der Arbeit auf Abruf i.S.d. § 12 TzBfG handelt es sich um eine überwiegend im Interesse des Arbeitgebers liegende Arbeitsform, bei der die Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen ist.

Die vorliegende Dissertation befasst sich zunächst allgemein mit dem Bedürfnis eines Arbeitnehmerschutzes und den daraus resultierenden staatlichen Schutzpflichten. Im Anschluss werden die wesentlichen Merkmale der Abrufarbeit, das besondere Schutzbedürfnis des Abrufarbeitnehmers und die Entstehungsgeschichte dieser bedarfsabhängigen, flexiblen Arbeitsform eingehend analysiert. Auf dieser Grundlage wird sodann untersucht, inwiefern der Gesetzgeber durch die zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene Gesetzesreform i.R.d. § 12 TzBfG seiner staatlichen Schutzpflicht dahingehend nachgekommen ist, die strukturelle Unterlegenheit des Abrufarbeitnehmers durch kompensatorische Regelungen auszugleichen und dadurch den Arbeitnehmerschutz nachhaltig zu stärken.



Anna Heinemann studied law with a focus on labour and insurance law at the Free University of Berlin from 2007 to 2012. She then completed her legal traineeship in Berlin from 2013 to 2015. After working as a lawyer in various law firms, she has been working since as an advisor at the Federal Ministry of Labour and Social Affairs in Berlin since May 2020.

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