Arbeiten mit ausländischen Nachunternehmern im Rahmen der internationalen Werkvertragsabkommen

Inhaltsangabe:Einleitung: „Ausländische Arbeitskräfte sind seit Jahrzehnten auf deutschen Baustellen keine Seltenheit. Im Bauhauptgewerbe waren lange Zeit doppelt so viele ausländische Arbeitnehmer tätig wie in anderen Zweigen des produzierenden Gewerbes und auch heute noch ist ihr Anteil relativ hoch. In der Vergangenheit waren diese gewerblichen Arbeitskräfte jedoch bei deutschen Firmen angestellt und damit auch im Rahmen der deutschen Arbeits und Sozialstandards beschäftigt. Vor etwa 16 Jahren entwickelte sich eine andere Art des Einsatzes ausländischer Arbeitskräfte: Lohnunternehmen mit Sitz im Ausland führen als Nachunternehmer deutscher Baubetriebe Aufträge in Deutschland durch. Die Leistungen werden mit eigenem, im Ausland angestelltem Personal erbracht, das sie für die Dauer der Auftragsausführung auf die Baustelle in Deutschland entsenden. Entgegen der weitläufigen Meinung, der Einsatz ausländischer Beschäftigter in der Bauwirtschaft beruhe zwangsläufig auf illegalen Machenschaften, ist diese völlig legale Methode der Auftragsvergabe durch Werkvertragsabkommen der damaligen Bundesregierung unter dem Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl mit einer Reihe von sich dem Westen öffnenden mittel- und osteuropäischen Staaten und der Türkei ermöglicht worden. Dadurch wurde eine grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung und somit eine Arbeitskräftewanderung ermöglicht, die durch die im Rahmen der im Jahre 2004 vollzogenen EU-Osterweiterung erheblich erweitert wurde und den Wettbewerb sowie die wirtschaftliche Lage kleiner und mittelständischer Bauunternehmen in Zeiten der Strukturkrise und einer schwachen Konjunktur in Deutschland weiter verschärfte. Der Verfasser dieser Arbeit kam schon zu Beginn seines Praxissemesters mit der Arbeitskosten einsparenden Möglichkeit der Beauftragung ausländischer Nachunternehmer in der Aachener Niederlassung der mittelständischen Bauunternehmung Derichs u. Konertz GmbH u. Co KG in Berührung und sammelte erste positive Erfahrungen bei der Abwicklung von Werkverträgen. Da dieses Thema jedoch sehr komplex ist und sich der Einstieg aufgrund der Aktualität und der geringen Präsenz an wegweisenden Schriften mühsam gestaltet, bot sich die Erstellung einer Diplomarbeit mit dem Ziel der Ausarbeitung eines Leitfadens für Bauunternehmen bei der Beauftragung und Durchführung von Werkverträgen an. Hierbei werden ausschließlich Verträge mit Unternehmen aus den neuen EU-Staaten wie auch aus Ländern, die nicht der Europäischen [...]

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