Arbeitnehmerfreizügigkeit - eine Grundfreiheit des EG-Vertrages (Stand 2003)

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule (-), Veranstaltung: Europarecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 1. Mai 1999 trat der Vertrag von Amsterdam (AV) zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht) in Kraft.1 Durch den Vertrag von Maastricht wurde die Geburtsstunde der Europäischen Union (EU) beschlossen und ein Fahrplan für die europäische Einigung bis zum Jahr 2000 aufgestellt. Der Vertrag von Amsterdam unternimmt nun wichtige konkrete Schritte, um die Europäische Union bürgernäher zu gestalten.2 Diese Arbeit beschäftigt sich mit einem Auszug aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrags und behandelt die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten der EU gehört zu den wichtigsten Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts und dient der Verwirklichung des Binnenmarktes.3 Ohne die uneingeschränkte Mobilität ist ein gemeinschaftliches, staatenübergreifendes Wirtschaften in vielen Bereichen unmöglich. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit regelt und ermöglicht diese Mobilität der Bürger.4 [1 Vgl. Europäische Kommission 1999, S.5 2 Vgl. Presse und Informationsdienst der Bundesregierung 1998, S.8 3 Vgl. Calliess, Ruffert 2002, S. 706 4 Vgl. Oppermann 1991, S. 545 ]

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