Arbeits- und Gesundheitsschutz in prekärer Arbeit

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Psychologie - Arbeit, Betrieb, Organisation, Note: 1,0, Technische Universität Dortmund (Organisationspsychologie), Veranstaltung: Psychopathologie der Erwerbsarbeit - am Beispiel von Arbeitslosigkeit und prekärer Beschäftigung¿, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein erster Ansatz, um sich definitorisch prekärer Arbeit bzw. prekären Beschäftigungsverhältnissen anzunähern, kann rein formal in einer negativen Abgrenzung zum klassischen Normalarbeitsverhältnis (NAV) vorgenommen werden. Die Referenzkategorie NAV ist sozialversicherungspflichtig, unbefristet und gewährleistet durch Arbeit in Vollzeit ein existenzsicherndes Einkommen. Im Umkehrschluss ist demnach prekäre Arbeit in aller Regel dann anzunehmen, wenn das Entgelt deutlich unter dem Durchschnittseinkommen liegt und nicht mehr allein den Lebensunterhalt des Arbeitnehmers sichert, eine geringe Arbeitsplatzsicherheit besteht und somit keine zuverlässige Zukunftsplanung mehr für den Einzelnen möglich ist, Arbeitnehmerschutzrechte reduziert sind und reduzierte oder nicht vorhandene Sozialversicherungspflicht gegeben ist. Ausgehend von dieser Negativ-Definition lassen sich nun Kernformen prekärer Arbeit, wie befristete, Teilzeit- und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sowie Leiharbeitsverhältnisse, identifizierten. Diese Formen prekärer Arbeit weisen die soeben aufgeführten Kriterien in einem sehr unterschiedlichen Ausmaß auf. Der gerade gewählte Definitionsansatz ist jedoch nicht ganz so stringent einzuhalten, denn nicht jede vom NAV abweichende Arbeit ist auch prekär bzw. nicht jeder Arbeitnehmer in den soeben genannten Beschäftigungsformen befindet sich in eine prekären Lebenssituation. Der Prekaritätsgrad eines Beschäftigungsverhältnisses korreliert sehr stark mit der Ausübungsdauer der Tätigkeit. Wird beispielsweise ein nur kurzzeitig ausgeübtes befristetes Beschäftigungsverhältnis entfristet oder dient Leiharbeit als Brücke aus der Arbeitslosigkeit in ein Normalarbeitsverhältnis, bleibt der Prekaritätsgrad marginal. Auch spielt die Freiwilligkeit der Wahl einer bestimmten Beschäftigungsform eine Rolle. Möglich ist, dass Beschäftigte aus familiären Gründen phasenweise eine Teilzeitbeschäftigung ausüben oder zur beruflichen Orientierung eine befristete Tätigkeit ausgeübt wird.