Argumenta Iuventiana - Argumenta Salviana.

Einzelne Falllösungen oder Argumentationen, und seien sie noch so markant, vermitteln kein zuverlässiges Bild von der Methode eines römischen Juristen. Dieses entsteht vielmehr erst durch die Gesamtschau seiner Entscheidungsbegründungen, in denen der Jurist selbst Rechenschaft über die von ihm gewählte Art der Rechtsfindung ablegt. Sie gleichsam statistisch auszuwerten ist das Ziel der vorliegenden Arbeit. Während der erste Teil eine kurze Neufassung einer älteren Untersuchung zur Methode des Celsus ist, geht es im zweiten Teil um die Entscheidungsbegründungen Julians, des anderen großen Hochklassikers, dessen Eigenart gerade durch die Gegenüberstellung mit Celsus erhellt und wiederum den Charakter auch dieses Juristen beleuchtet. Das zur Einteilung der Argumentation jeweils verwendete Schema beruht auf der Unterscheidung zwischen systemimmanenter Rechtsfindung durch Fallanknüpfung oder Deduktion und systemüberschreitender Rechtsfindung durch Wertung, ferner auf der Differenzierung zwischen unvermittelter Fallentscheidung durch den direkten Schluss aus einem Vergleichsfall oder einer Norm und der vermittelten Falllösung durch die Fortbildung einer Norm, die vom Gesetzgeber, der Rechtswissenschaft oder dem Urheber eines Rechtsgeschäfts gesetzt ist.

Jan Dirk Harke studierte von 1991 bis 1994 Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg, wo er nach dem Ersten Staatsexamen als Assistent am Lehrstuhl von Joseph Georg Wolf tätig war. Auf das Referendariat am Landgericht Freiburg folgten 1998 das Zweite Staatsexamen und die Promotion. Harkes Doktorarbeit über die Methode des berühmten römischen Juristen Celsus wurde mit dem Preis der Dr. Georg-Rössler-Stiftung im Verein der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof ausgezeichnet.Von 1998 bis 2000 war Harke als angestellter Rechtsanwalt im Berliner Büro einer großen internationalen Kanzlei tätig. Anschließend fertigte er als Habilitationsstipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft und unter Betreuung von Ulrich Manthe (Passau) eine Habilitationsschrift über den Irrtum im klassischen römischen Vertragsrecht an. Die Habilitation durch die Juristische Fakultät der Universität Passau erfolgte im Januar 2003. Im Wintersemester 2002/03 war Harke als Lehrstuhlvertreter an der Universität Regensburg tätig. Der Ruf an die Universität Würzburg erging im Mai 2003. Von 2009 bis 2016 war Harke zudem Richter am Oberlandesgericht Nürnberg. Seit 2016 ist Harke Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Jena.

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