Art. 20a GG 'und die Tiere': Reichweite des Tierschutzes im GG

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 13 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Seminar: Aktuelle Probleme des Europa-, Verfassungs- und Umweltrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Juristerei können wenige Buchstaben viel verändern. Genau um elf Buchstaben wurde jahrelang mitunter sehr leidenschaftlich gestritten, bis am 17.05.2002 der Bundestag mit einer überwältigten Mehrheit beschloss das Grundgesetz, genauer den Art. 20a GG, um die drei Worte 'und die Tiere' zu ergänzen. Wenig später stimmte auch der Bundesrat diesem zu. Diese Arbeit beschäftigt sich nach einem kurzen historischen Abriss des Weges bis hin zur Ergänzung des Grundgesetzes und einem Überblick über die vorherigen Diskussionen, ob der Tierschutz nicht schon Verfassungsrang hatte, vor allem mit den Auswirkungen, welche diese elf neuen Buchstaben in Artikel 20a GG, genau bringen werden. Dabei werden vor allem die Auswirkungen der Grundgesetzänderung auf die unbeschränkt gewährleisteten Grundrechte der Kunstfreiheit, der Lehr- und Forschungsfreiheit, sowie der Religionsfreiheit im Vordergrund stehen. In diesen Bereichen gab es in der Vergangenheit zahlreiche Urteile, bei welchen die Gerichte unter den neuen Voraussetzungen bei der Beurteilung des Falles unter Umständen zu einem anderen Ergebnis kommen könnten.

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