Atomrecht

Das neue Recht Mit der 19. Novelle des Atomgesetzes wurde der Atomausstieg zum 15. April 2023 vollzogen. Doch die Betreiberpflichten gelten weiter, vom beendeten Betrieb über die Stilllegung bis hin zur Lagerung. Die Neuauflage des NK-Atomrecht Die 2. Auflage des hochgelobten NomosKommentars erläutert die Regelungen zur befristeten Laufzeitverlängerung insbesondere zur weiteren Sicherung des AKW-Betriebs zur finanziellen Entschädigung der AKW-Betreiber. Aktuell berücksichtigt dabei: 19. AtG-Novelle - Laufzeitverlängerung für die letzten drei AKWs 18. AtG-Novelle - Finanzieller Ausgleich für entwertete Investitionen 17. AtG-Novelle - Nukleare Sicherung von Atomkraftwerken, Zwischenlagern und Transporten Übergreifend werden sowohl der Ausstieg als auch die fortlaufenden Betreiberpflichten im Detail dargestellt und die Regelungszusammenhänge offengelegt. Die sich neu stellenden unions- und verfassungsrechtlichen Fragen werden Punkt für Punkt behandelt. Mit den Neuregelungen gewinnen die Ausstiegsgesetze (EntsorgFondsG, EntsorgÜbG, TransparenzG, NachhG) noch mehr an Bedeutung. Die Neuauflage bringt sämtliche Kommentierungen auch hierzu auf den aktuellen Stand. Die Autor:innen sind Expert:innen ihres Fachs: Judith Bongartz, Rechtsanwältin, Essen