Aufgaben und Struktur des Bundesrates

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,0, University of Sheffield (Lehrstuhl für Vergleichende Regierungslehre), Veranstaltung: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: In der aktuellen Diskussion besteht in weiten Teilen der deutschen Wirtschaft und Politik kein Zweifel darüber, dass der deutsche Föderalismus reformiert werden muss.1 Ob dies aber auch für den Deutschen Bundesrat zutrifft, ist weit umstrittener. In der Bewertung des Bundesrates finden sich im Verlauf der Zeit sehr unterschiedliche Ansichten. In den siebziger Jahren noch galt er aus konkordanzdemokratischer Sicht als wesentliches und durchaus effizientes Element eines Bund-Länder-Verwaltungssystems. In den neunziger Jahren kamen in der politischen Debatte Stimmen auf, die das 'Verhandeln' als Gegenpol zu effizienten Regieren z. B. nach dem Vorbild der Konkurrenzdemokratie Großbritanniens sahen. So argumentiert beispielsweise der Politikwissenschaftler Wilhelm Hennis: 'Wenn wir eine Föderalismusdebatte führen wollen, dann doch bitte die richtige. Nicht über den Föderalismus überhaupt, sondern über die genauere Frage, ob nicht der Bundesrat - als Vertretung der Landesregierungen - ein Relikt des monarchischen Obrigkeitsstaats ist. Dieses Organ ist demokratisch kaum zu rechtfertigen und inzwischen das eigentliche Scharnier eines sich selbst blockierenden Parteienstaats'2. Aufgrund dieser aktuellen Debatte und der unterschiedlichen Positionen bzgl. des Bundesrates allgemein und seinen Aufgaben und Funktionen im speziellen, beschäftigt sich die folgende Abhandlung mit der Entstehung des Bundesrates, seiner Struktur und seinen Aufgaben. Es wird insbesondere auf die Frage eingegangen auf welchen verfassungsrechtlichen Grundlagen die Aufgaben und die Struktur des Bundesrates basieren und wie deren Ausgestaltung in der Verfassungswirklichkeit aussieht. Es steht in erster Linie jedoch nicht die vollständige Präsentation der formellen Struktur und Aufgaben des Bundesrates im Mittelpunkt, sondern vielmehr der Strukturmerkmale und Aufgabenbereiche, die in der Verfassungswirklichkeit bedeutsam sind. 1 Die folgende Darstellung stützt sich auf Sturm, Roland (2002): Vorbilder einer Bundesratsreform? Lehren aus den Erfahrungen der Verfassungspraxis Zweiter Kammern, in: ZParl 2002, S. 166-167. 2 Zit. n. Wilhelm Hennis (1998): Auf dem Weg in den Parteienstaat, Stuttgart, S. 159.