Aufgabenfelder und Funktionswandel des Volkstribunats zwischen 287 und 133 v. Chr.
Autor: | Thümmrich, Sophie |
---|---|
EAN: | 9783668025134 |
Auflage: | 001 |
Sachgruppe: | Geschichte |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 20 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 09.09.2015 |
15,95 €*
Die Verfügbarkeit wird nach ihrer Bestellung bei uns geprüft.
Bücher sind in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen abholbereit.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geschichte - Allgemeines, Note: 2,7, Technische Universität Dresden (Institut für Geschichte), Veranstaltung: Hauptseminar Die Römische Republik des 2. Jahrhunderts v. Chr., Sprache: Deutsch, Abstract: Jochen Bleicken teilt in seinem Werk zum Volkstribunat in seiner Einleitung die Geschichte dieses Amtes in drei Perioden ein. In der ersten Periode beschreibt er das Volkstribunat während der Ständekämpfe als revolutionäres Amt. Im zweiten Zeitabschnitt, der sich etwa über 150 Jahre erstreckt, benennt Bleicken das Amt als legalisiertes Tribunat, das im Sinne der staatlichen Politik agierte. Im letzten Jahrhundert der Römischen Republik wird es mit Beginn der Gracchenherrschaft erneut als revolutionäres Tribunat bezeichnet. In der vorliegenden Arbeit werden die Funktionen des Volkstribunats in dieser zweiten Periode, insbesondere der Zeitraum zwischen 287 und 133 v. Chr., genauer untersucht. Es soll ergründet werden, inwiefern sich die Aufgabenfelder des Amtes verändert haben. Daneben wird hinterfragt, ob das Amt tatsächlich der Senatspolitik folgte. Dazu wird zunächst nach der ursprünglichen Funktion des Volkstribunats gefragt, die im Zusammenhang mit seiner Entstehung steht. Anschließend wird die Bedeutung der lex Hortensia thematisiert. Zu klären gilt, inwieweit dieses Gesetz den Funktionswandel des Volkstribunats wirklich beeinflusste. Im nächsten Unterpunkt wird die Entwicklung des Amtes analysiert. Dabei wird versucht, anhand ausgewählter Beispiele aus dem Werk des Titus Livius die Rolle der Volkstribune zu bestimmen. Folgend werden Gründe genannt, weshalb das Amt, trotz seiner umfangreichen Möglichkeiten, nicht beschnitten wurde. Die Quellenlage zur Thematik ist eher schlecht. Man findet lediglich fragmentarisch Beschreibungen zum Volkstribunat vor. Wie oben erwähnt, bildet in dieser Arbeit Livius¿ Werk Ab urbe condita die Quellenbasis, da hier die Überlieferung am dienlichsten ist. Theodor Mommsens ¿Römisches Staatsrecht¿ ist Grundlagenliteratur in Bezug auf die Beschreibung des Volkstribunats als Institution. Jedoch beschreibt Mommsen eher den Aufbau des Amtes und weniger den Wandel innerhalb der Republik. Sehr viel Forschung zum Thema wurde von dem eingangs genannten Historiker Bleicken betrieben. Die Seminararbeit stützt sich zu großen Teilen auf seine Arbeiten wie ¿Das Volkstribunat der klassischen Republik¿, das in der zweiten Auflage 1968 erschien, oder den Aufsatz ¿Das römische Volkstribunat. Versuch einer Analyse seiner politischen Funktion in republikanischer Zeit¿, der 1981 in der Zeitschrift Chiron veröffentlicht wurde. Außerdem wurde ein Aufsatz von Karl-J. Hölkeskamp (1988) herangezogen.