Aufsteigende Sicherheiten im Konzern.

Mit dem MoMiG 2009 lockerte der Gesetzgeber die Kapitalerhaltung, indem das gebundene Kapital seither nur bilanziell zu erhalten ist. Obwohl der Gesetzgeber erklärte, dass die Lockerung vor dem Hintergrund anderer Schutzinstrumente des Gesellschaftsrechts zu betrachten sei, bildete sich die vorherrschende Auffassung heraus, dass ein kapitalerhaltungsrechtlich zulässiges Geschäft auch keinen Nachteil im Sinne des konzernrechtlichen Schädigungsverbots (§ 311 AktG) begründen könne. Die Arbeit zeigt auf, dass dieser Schluss ein voreiliger ist: In Abhängigkeitskonstellationen folgt aus dem Konzernrecht vielmehr ein eigener, über die reformierte Kapitalerhaltung hinausgehender Schutz für Gläubiger und außenstehende Gesellschafter. Dies zugrunde gelegt, lässt sich auch die besondere Problematik der aufsteigenden Sicherheiten, die der Gesetzgeber des MoMiG schlichtweg nicht bedacht hat und die auch der BGH mit seinen Urteilen aus 2017 nicht ohne Schutzlücken klären konnte, angemessen lösen.

Maximilian Hirschfeld studied law at the University of Passau where he passed the first state exam in 2019. Afterwards, he became an assistant to Prof. Dr. Holger Altmeppen at his Chair of Commercial and Business Law and created his PhD thesis to upstream securities. Subse-quently, he worked for an international law firm in Munich in the field of corporate / M&A. He received his doctor's degree by the University of Passau in February 2021. Since April 2021 he is a trainee lawyer at the Oberlandesgericht München.