Ausfuhrverbote für NS-Raubkunst

Sofern die Restitution von NS-Raubkunst eine Ausfuhr des Objektes aus Deutschland nach sich zieht, können europäische, bundes- und landesrechtliche Ausfuhrverbote für Kulturgüter mit dem Ausfuhrinteresse der Restitutionsberechtigten kollidieren. Die Arbeit zeigt diesen Konflikt sowie Lösungsmöglichkeiten auf, die das neue Kulturgutschutzgesetz mittlerweile zumindest auf Bundesebene aufgreift.



David Moll, München.

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