Ausgewählte personalwirtschaftliche und rechtliche Aspekte zum Headhunting

Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Hochschule Aschaffenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Headhunting ist kein in der Gesetzgebung gebräuchlicher Begriff, sondern entspringt dem englischen Wort 'Headhunter', was zu Deutsch wörtlich 'Kopfjäger' bedeutet. Im Duden wird der Headhunter als jemand beschrieben, der Führungskräfte abwirbt. Headhunting ist folglich die Ausübung der Tätigkeit eines Headhunters, welche zum rechtlichen Begriff der Abwerbung führt. Headhunting kann zum einen aus personalwirtschaftlicher Sichtweise betrachtet werden, da es ein Instrument der Personalbeschaffung darstellt. Weiterhin ist eine rechtliche Betrachtung möglich und interessant, da sich in arbeitsrechtlichen Gesetzessammlungen zu diesem Thema noch immer eine Grauzone auftut.