Ausnahmebestimmungen im Warenhandel im WTO- und EU-Recht.

In der WTO und in der EU bestehen Ausnahmebestimmungen zur Rechtfertigung von legitimen Schutzzielen im Warenhandel. Diese machen es schwierig, die jeweilige Zielvorstellung, die Verwirklichung des Binnenmarktes bzw. eines liberalisierten Warenhandels, zu realisieren. Wie auf beiden Ebenen mit diesen ähnlichen Problemen und Aufgaben umgegangen wird, wird in dieser Arbeit untersucht. Dafür werden zunächst die jeweiligen Bestimmungen, die Handelshemmnisse abbauen sollen, verglichen. Anschließend werden die Ausnahmebestimmungen in beiden Rechtsordnungen einander gegenübergestellt. Dabei werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede thematisiert und Erklärungsversuche unternommen. Abschließend werden aus dem Vergleich der beiden Systeme rechtspolitische Forderungen aufgestellt, die zu einer Effektivierung des Schutzes bestimmter überragend wichtiger legitimer Schutzziele führen würden.

Nach Abitur und Zivildienst in der Hamburger Bahnhofsmission studierte Tim Stoberock Jura an der Universität Hamburg und in Aix-en-Provence. Nach dem ersten Staatsexamen 2004 absolvierte er ein LL.M.-Studiengang in Durham. Im Anschluss an das Referendariat in Hamburg und Phnom Penh war er ein Jahr lang neben der Promotion in einer größeren Sozietät und an der Bucerius Law School tätig. Seit 2009 ist er Staatsanwalt. Nach einem Jahr als Amtsrichter bearbeitet er nunmehr besonders umfangreiche Wirtschaftsstrafverfahren.