Ausschussöffentlichkeit im Deutschen Bundestag.

Die Arbeit untersucht Existenz und Reichweite eines verfassungsrechtlichen Gebots der Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen im Deutschen Bundestag. Ausgehend von einer verfassungs- und geistesgeschichtlichen Grundlegung parlamentarischer Öffentlichkeit wird eine Brücke zum gegenwärtigen Strukturwandel der Öffentlichkeit sowie zur Parlamentspraxis geschlagen. Als Kernthese plädiert die Arbeit dafür, den Anwendungsbereich von Art. 42 Abs. 1 S. 1 GG - der Zentralvorschrift parlamentarischer Öffentlichkeit - im Wege der Analogie in Teilen auf Ausschüsse zu erstrecken. Ferner wird aus den Staatsstrukturprinzipien sowie aus grundgesetzlichem Menschenbild und Kommunikationsverfassung ein allgemeiner Öffentlichkeitsgrundsatz abgeleitet und dessen partielle Geltung für Ausschüsse herausgearbeitet. Überdies untersucht die Arbeit praktische Auswirkungen von Ausschussöffentlichkeit z. B. in den Landesparlamenten, dem Europaparlament sowie dem britischen House of Commons und entwickelt auf dieser Basis einen verfassungspolitischen Reformvorschlag.

Arndt Alexander Schmidt studied law at the Leibniz University of Hanover and the University of Durham (UK). After his first state examination, he was employed as a research fellow at the Chair for Public Law and Social Law under Prof. Dr. Herman Butzer, where he also wrote his dissertation. During this time, he completed a research stay at the University of Oxford (UK). He passed his second state examination at the Higher Regional Court of Celle in 2019. Since 2020, he has been working as a lawyer in a commercial law firm in Hamburg

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