Außenkompetenzen der Europäischen Gemeinschaften und der Mitgliedstaaten im Umweltbereich.

Umweltschutz ohne internationalen Bezug ist heute kaum mehr denkbar. Deshalb beteiligt sich auch die Europäische Union bzw. Gemeinschaft an internationalen Konferenzen und schließt Abkommen mit Staaten oder internationalen Organisationen gerade im Umweltbereich. Diese Handlungsformen wählen auch die Mitgliedstaaten. Wer aber ist für welchen Bereich inwieweit kompetent? Diese Problemkreise sind partiell für Randbereiche des Umweltschutzes anders, so für die internationale Handelspolitik, die Atom- oder die Fischereipolitik. Darauf aufbauend ist näher das Verfahren zu untersuchen. Welche Organe bestimmen den Abschluß von Abkommen wesentlich mit: der Rat oder die Kommission? Inwieweit können die Mitgliedstaaten Einflüsse geltend machen? Besondere Brisanz haben insoweit gemischte Abkommen, ebenso rein politische Verhandlungen und Konferenzen. Für sie besteht keine gesicherte Regelung. Schließlich stellt sich auch noch die Frage, inwieweit die deutschen Bundesländer über Art. 23 GG oder gegebenenfalls auch das Lindauer Abkommen auf den Abschluß von Abkommen einwirken können. Im Zentrum der Studie stehen daher allgemeine europa- bzw. staatsrechtliche Fragen, die am Beispiel des Umweltschutzes näher entwickelt werden.

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