Außerordentliche Kündigung

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 2, Hochschule Heilbronn, ehem. Fachhochschule Heilbronn, Veranstaltung: BWL-Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Jeder Arbeitnehmer/in horcht erst mal auf, wenn das Wort 'Kündigung' im Arbeitskontext fällt. Interessant in dieser Beziehung ist, woher das Wort Kündigung eigentlich stammt. Das mittelhochdeutsche Wort 'Künden' hatte seine Bedeutung in Bekanntmachen. Schaut man sich das Verb von Kündigung an, also 'kündigen' so hat dies die Bedeutung von eine 'Bekanntmachung kund tun'. Erst Anfang des 19. Jahrhunderts wurde das Wort Kündigen mit dem Sinn nach für Auflösung, aufheben und entlassen verwendet und das mag daran gelegen haben, dass schon im preußischen Landesgesetz eine Regelung zur Aufhebung oder Beendigung von Verträgen gab. Das Wort Kündigung hat dem nach eine tradierte Bedeutung und wurde verwendet um seinen Willen bekannt zu machen, für etwas, was zur Auflösung, Aufhebung usw. ausgesprochen werden muss, um einen Vertrag oder ein Verhältnis beenden zu wollen.

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